Telemedizin kann Versorgungslücken schließen, wo in der analogen Versorgung Kapazitäten fehlen. Aber wie kommen Innovationen in die Versorgung? Welche Vorteile haben Selektivverträge gegenüber der Regelversorgung? Als SHL Telemedizin Gruppe arbeiten wir seit Jahrzehnten daran, Telemedizin erfolgreich in die Versorgung zu bringen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir daher genau, worauf es bei der Einführung von Telemedizin ankommt.
Die Videosprechstunde, DiGAs und das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz – immer mehr telemedizinische Angebote werden Teil der Regelversorgung. Doch häufig ist es ein langer Weg bis Telemedizin sich als Regelleistung etabliert. Das Gute ist: Es gibt viele Wege, um Telemedizin in die Versorgung zu bringen. Über Selektivverträge mit Krankenkassen oder dem gezielten Ausbau von Regelleistungen eröffnen sich neue Chancen, mit Telemedizin die Versorgung zu verbessern.
Selektivverträge als Gewinn für Ärzt*innen und Kassen
Eine Option für Telemedizin ist der Weg in die Versorgung über Selektivverträge. Diese sind sinnvoll, wenn ein besonderer Behandlungsbedarf besteht, der über die Regelversorgung allein nicht abgedeckt werden kann. Damit werden auch Versorgungsangebote möglich, die sonst keine Kassenleistung sind. Besonders für Telemedizin-Angebote bietet sich dieser Weg an, da häufig noch keine Skalierung auf alle GKV-Versicherten möglich ist. Mithilfe von Selektivverträgen können Versicherte auch dann von einer höheren Versorgungsqualität durch neue, innovative Lösungen profitieren.
Sowohl für Krankenkassen als auch Ärzt*innen bietet die Zusammenarbeit Vorteile. Denn Krankenkassen können sich mit telemedizinischen Leistungen einen attraktiven Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Kassen verschaffen. Für Ärzt*innen erleichtert die Zusammenarbeit mit Krankenkassen den Zugang zu Versicherten und stärkt so die Patientenbindung – besonders im Rahmen von Behandlungsprogrammen. Dabei erhalten Ärzt*innen attraktive Honorare zur Gesamtvergütung. Selektivverträge eignen sich daher besonders gut, um neue Konzepte in die Versorgung zu integrieren.
Das Ziel Regelversorgung
In der Regelversorgung hingegen erhalten Patient*innen Standardleistungen, die für alle gesetzlich Versicherten gelten. So erreichen die Leistungen nicht nur Versicherte einzelner Kassen, sondern eine deutlich größere Gruppe an Patient*innen. Selektivverträge sind dabei eine gute Vorstufe, um Telemedizin in die Regelversorgung zu überführen. Auch wenn es in der Praxis nicht immer funktioniert, wäre es gut, wenn Telemedizin auch im großen Stil als Regelleistung ausgerollt würde. Ein Positivbespiel dafür ist das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, welches sich mittlerweile gut in der Regelversorgung etabliert hat.
Gemeinsam bringen wir Telemedizin in die Versorgung
Ob Selektivvertrag oder Angebot in der Regelversorgung, SHL unterstützt bei der Einführung innovativer Telemedizin-Leistungen. Wir organisieren Selektivverträge im Bereich Herzinsuffizienz-Telemonitoring, wie zum Beispiel für das Gesundheitsprogramm Cordiva+ für Versicherte der AOK Bayern. Aber auch in der Regelversorgung gibt es Chancen für die Telemedizin. So ist das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz seit 2022 Bestandteil der Regelversorgung. Kardiologische Praxen spielen hier eine Schlüsselrolle. Denn das Herzinsuffizienz-Telemonitoring kann nur dann in der Regelversorgung ankommen, wenn Kardiolog*innen die nötige Infrastruktur und Organisation erhalten. Mit unserer langjährigen Expertise und unserem Programm telecor unterstützen wir Kardiolog*innen beim Aufbau ihres eigenen Telemedizin-Zentrums – vom KV-Antrag bis hin zur Betreuung von Patient*innen. Gemeinsam können wir mit Telemedizin einen echten Mehrwert für die Versorgung schaffen!
Teilen