Herzpatient*in ist nicht gleich Herzpatient*in. Einige Patient*innen brauchen bei Herzinsuffizienz (HI) eine Überwachung mittels eines implantierten Aggregats. Für andere Patient*innen ist die Überwachung durch externe Geräte geeignet. Doch auch Faktoren wie die Vergütung und die notwendige Infrastruktur spielen für Kardiolog*innen und primär behandelnde Ärzt*innen eine wichtige Rolle dabei, wie ihr Leistungsangebot ausfällt. Die SHL Telemedizin Gruppe unterstützt als erfahrener und führender Anbieter von Telemedizin bei der Umsetzung.
Seit 2022 ist das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz Teil der Regelversorgung und wird damit nach dem EBM extrabudgetär vergütet. Dabei wird klar zwischen Telemonitoring mit implantiertem Aggregat und Telemonitoring mit externen Messgeräten unterschieden. Viele Kardiolog*innen sind schon mit der Behandlung von Herzinsuffizienz-Patient*innen mit Herzschrittmachern vertraut. Aber auch das Telemonitoring mittels externer Geräte kann für Patient*innen und Ärzt*innen Vorteile mit sich bringen.
Telemonitoring mit Herzschrittmacher
Beim Telemonitoring mit einem implantiertem Aggregat werden ausschließlich interne Daten von ICD- oder CRT-Aggregaten und damit keine externen klinischen Parameter erfasst. Die Übertragung der diagnostischen Daten vom Herzschrittmacher an einen externen Transmitter und der anschließenden Übertragung an die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt ermöglichen eine schnelle Reaktion. Mit telecor setzen wir speziell auf das Monitoring über das Internet-Portal des Implantat-Herstellers – für eine reibungslose Fernabfrage. Für die TMZ-Leistung Telemonitoring mittels kardialem Aggregat erhalten Kardiolog*innen einmalig pro Behandlungsfall 123,93 Euro (GOP 13584/1.100 Punkte).
Allerdings werden die Kosten für die obligatorischen Transmitter aktuell in 90 Prozent der Fälle nicht von den Krankenkassen übernommen. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) und der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) fordern daher derzeit den Bewertungsausschuss in einem Schreiben dazu auf, eine Sachkostenpauschale für Transmitter aufzunehmen.
Telemonitoring mit externen Geräten
Beim Telemonitoring ohne Herzschrittmacher werden alle wichtigen Daten wie Gewicht, Blutdruck oder Sauerstoffsättigung mit externen Geräten gemessen. In unserem Programm telecor verwenden wir zum Beispiel ein Tablet zur Symptomabfrage, eine Waage, ein Blutdruckmessgerät sowie ein 6‑Kanal-EKG. Dabei profitieren Ärzt*innen von einer attraktiven Vergütung der Leistung durch die Krankenversicherung. Für die TMZ-Leistung Telemonitoring mittels externer Geräte erhalten Kardiolog*innen einmalig im Behandlungsfall 236,59 Euro (GOP 13586 / 2.100 Punkte). Zusätzlich werden die notwendigen Messgeräte wie Blutdruckmessgerät, EKG, Waage und Tablet einmal im Behandlungsfall mit 68 Euro vergütet.
SHL als erfahrener Partner für HI-Telemonitoring
Für Kardiolog*innen und primär behandelnde Ärzt*innen verspricht das HI-Telemonitoring in der Regelversorgung eine attraktive Vergütung. Aufgrund unserer langjährigen Expertise können wir Ärzt*innen gezielt bei der Weiterentwicklung ihrer Praxis unterstützen. So begleiten wir primär behandelnde Ärzt*innen beim Einschreiben von Patient*innen in unser gemeinsames TMZ und unterstützen Kardiolog*innen beim Aufbau eines gemeinsamen Telemedizin-Zentrums. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen: Werden Sie Premium-Partner in unserem bundesweiten Telemedizin-Netz für Herzinsuffizienz-Patient*innen!
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