Für Eltern mit kran­ken Kin­dern bedeu­tet der Weg in die Arzt­pra­xis häu­fig eine zusätz­li­che Belas­tung. Daher ist die Krank­schrei­bung per Fern­be­hand­lung für Fami­li­en eine simp­le und kom­for­ta­ble Alter­na­ti­ve. SHL macht den Kin­der­kran­ken­schein per Video für Eltern mög­lich.

Seit 2020 wur­de die Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (AU) per Video ein­ge­führt – zunächst im Rah­men einer Coro­­na-Son­­der­­re­­ge­­lung. Mitt­ler­wei­le hat sich die Video-Kran­k­­schrei­­bung als dau­er­haf­te Opti­on für alle Ver­si­cher­ten eta­bliert. Davon pro­fi­tie­ren auch Eltern mit kran­ken Kin­dern. Denn auch der Kin­der­kran­ken­schein kann kom­for­ta­bel in der Video­sprech­stun­de aus­ge­stellt wer­den.

Unterschiede: AU und Kinderkrankenschein per Video

Wenn Arbeitnehmer*innen erkran­ken, beschei­ni­gen ihnen Ärzt*innen die Arbeits­un­fä­hig­keit mit einer AU. Dabei ent­schei­den Ärzt*innen, ob die Video­sprech­stun­de für die Behand­lung und Krank­schrei­bung geeig­net sind. Wenn dies der Fall ist, kön­nen in der Pra­xis bekann­te Patient*innen bis zu sie­ben Tagen krank­ge­schrie­ben wer­den, bei Neupatient*innen sind es bis zu drei Tage. Eine Fol­ge­be­schei­ni­gung nach einer Krank­schrei­bung per Video ist nicht mög­lich.

Mit dem Kin­der­kran­ken­schein hin­ge­gen wird Eltern kei­ne direk­te Arbeits­un­fä­hig­keit beschei­nigt. Viel mehr beschei­ni­gen Ärzt*innen mit dem Mus­ter 21, dass das Kind erkrankt ist und Betreu­ung benö­tigt. Hier müs­sen Ärzt*innen fach­lich ein­schät­zen und ent­schei­den, ob die Video­sprech­stun­de für die Befund­er­he­bung, Bera­tung und Behand­lung des Kin­des geeig­net ist. Im Anschluss an die Fern­be­hand­lung erhal­ten Eltern eine Online-Beschei­­ni­­gung, mit der sie von der Arbeit frei­ge­stellt wer­den und Kin­der­kran­ken­geld bei ihrer Kran­ken­kas­se bean­tra­gen kön­nen.

So funktioniert die Familiensprechstunde

SHL zeigt, wie es geht – mit der Fami­li­en­sprech­stun­de über die Kran­ken­kas­se. Per Tele­fon oder App neh­men Eltern Kon­takt zu medi­zi­ni­schen Fach­kräf­ten auf, die sie zur Fern­be­hand­lung bera­ten. Die Fach­kräf­te bespre­chen mit Eltern Sym­pto­me und Sym­ptom­stär­ke des Kin­des und, inwie­fern das Kind schon selbst sei­ne Beschwer­den beschrei­ben kann. Ein Min­dest­al­ter für die Fern­be­hand­lung gibt es nicht, die Ent­schei­dung ist neben der ärzt­li­chen Ein­ord­nung auch abhän­gig davon, ob das Kind sich schon gut arti­ku­lie­ren kann. Ist die Behand­lung per Video­ge­spräch für das Kind geeig­net, wird ein Ter­min ver­ein­bart.

An der Video­sprech­stun­de neh­men Kin­der unter 16 Jah­ren in der Regel mit ihren Eltern teil. Im Video-Gespräch erfolgt die Befund­er­he­bung und Bera­tung genau wie bei einem Ter­min in der Arzt­pra­xis. Kin­der­kran­ken­schei­ne stel­len Ärzt*innen in der Video­sprech­stun­de aus. Die Beschei­ni­gung kön­nen Eltern direkt im Anschluss in der App ihrer Kran­ken­kas­se abru­fen.

Hohe Inanspruchnahme von Krankschreibung per Fernbehandlung

Mit der dau­er­haf­ten Eta­blie­rung der AU per Video wur­de eine wich­ti­ge Grund­la­ge geschaf­fen, mit der Patient*innen sich bei Krank­heit zuhau­se erho­len und zeit­gleich wich­ti­ge Beschei­ni­gun­gen online ein­ho­len kön­nen. Die Aus­stel­lung des Kin­der­kran­ken­scheins per Video ist eine kom­for­ta­ble Mög­lich­keit, um ins­be­son­de­re Fami­li­en zu ent­las­ten. Mit der 24/7‑Terminvereinbarung sind Eltern und ihre Kin­der nicht nur zeit­lich und ört­lich fle­xi­bel, sie kön­nen auch sich und ande­re vor Anste­ckun­gen im War­te­zim­mer schüt­zen. SHL stellt seit dem Früh­jahr 2022 Kin­der­kran­ken­schei­ne für Eltern aus. Der gut erprob­te Ablauf und die hohe Inan­spruch­nah­me in der Päd­ia­trie unter­strei­chen: Die Krank­schrei­bung per Video ist für Fami­li­en ein nach­ge­frag­tes und geschätz­tes Kas­­sen-Ange­­bot.

Gra­fik: iStock.com/vorDa

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